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FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01 |
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Geänderter Haftungsbescheid als Gegenstand des Verfahrens; Heilung eines rechtswidrigen Haftungsbescheids; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Lohnsteuern und Säumniszuschläge; Haftung (Lohnsteuer)
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- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Darüber hinaus verfolgen sie den Zweck, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuerschulden zu erhalten und Verwaltungsaufwendungen abzugelten, die bei den steuerverwaltenden Körperschaften regelmäßig entstehen, wenn Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß bezahlen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161 , m.w.N.). - BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Weil aber auch in diesen Fällen die Funktion der Säumniszuschläge als Ausgleich für entgangene Zinsen und höheren Verwaltungsaufwand verbleibt, sind sie in der Regel nur zur Hälfte zu erlassen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BStBl II 2001, 217, m. w. N.). - BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88
Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Ein wegen Bestimmtheitsmängeln nur rechtswidriger Verwaltungsakt kann ohne Weiteres durch die Einspruchsentscheidung in einer Weise verbessert werden, dass er den Anforderungen des § 119 Abs. 1 AO genügt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, unveröffentlichter Teil, zit. nach Juris).
- BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85
Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Die mangelnde Aufgliederung des Haftungsbetrages wird dagegen nicht als ein so schwerwiegender Fehler angesehen, dass sie zur Nichtigkeit des Bescheides führt; sie macht den Haftungsbescheid nur rechtswidrig und anfechtbar (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220 m.w.N.). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 210/85
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Gewinnfeststellungsbeschlüssen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Von daher kann die weitgehend ungeklärte Frage offen bleiben, ob auch ein wegen Unbestimmtheit nichtiger Verwaltungsakt mit dem Erlass einer dem Bestimmtheitserfordernis des § 119 Abs. 1 AO genügenden Einspruchsentscheidung bzw. eines hinreichend bestimmten Änderungsbescheides geheilt werden kann (…vgl. dazu Klein/Brockmeyer, AO , 7. Aufl. 2000, § 119 Rz. 27 ff.; für die Fälle der unbestimmten Bezeichnung des Schuldners BFH-Urteile vom 26. März 1991 VIII R 210/85, BFH/NV 1992, 73, …und vom 17. August 1995 II R 25/93, BFH/NV 1996, 196;… § 68 Satz 4 Nr. 2 FGO betrifft nur die prozessuale Frage des Streitgegenstandes und nicht die im Rahmen der Begründetheit der Klage zu klärende Frage der Heilung eines mangels Bestimmtheit nichtigen Verwaltungsakts, Gräber/von Groll, FGO , 5. Aufl. 2002, § 68 Rz. 70). - BFH, 17.08.1995 - II R 25/93
Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides hinsichtlichVerjährung des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Von daher kann die weitgehend ungeklärte Frage offen bleiben, ob auch ein wegen Unbestimmtheit nichtiger Verwaltungsakt mit dem Erlass einer dem Bestimmtheitserfordernis des § 119 Abs. 1 AO genügenden Einspruchsentscheidung bzw. eines hinreichend bestimmten Änderungsbescheides geheilt werden kann (…vgl. dazu Klein/Brockmeyer, AO , 7. Aufl. 2000, § 119 Rz. 27 ff.;… für die Fälle der unbestimmten Bezeichnung des Schuldners BFH-Urteile vom 26. März 1991 VIII R 210/85, BFH/NV 1992, 73, und vom 17. August 1995 II R 25/93, BFH/NV 1996, 196;… § 68 Satz 4 Nr. 2 FGO betrifft nur die prozessuale Frage des Streitgegenstandes und nicht die im Rahmen der Begründetheit der Klage zu klärende Frage der Heilung eines mangels Bestimmtheit nichtigen Verwaltungsakts, Gräber/von Groll, FGO , 5. Aufl. 2002, § 68 Rz. 70). - BFH, 04.07.1979 - II R 74/77
Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Der Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung trägt grundsätzlich das Risiko, dass die Steuerforderung beim Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BStBl II 1980, 126). - BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Abgesehen davon würde auch eine nachträgliche Stundung der am 10.01.2001 fälligen Vorauszahlung für 12/00 nicht dazu führen, dass die Verwirklichung des Haftungstatbestandes insoweit rückwirkend entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).